
Grundsteuerwert in Baden-Württemberg
- Voruntersuchung und Überprüfung der 30 % – Grenze
- Erstellung eines qualifizierten Gutachtens gem. § 38 Abs. 4 LGrStG
Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt zum Festpreis. Dafür benötigen wir folgende Unterlagen:
- Kopie des Grundsteuerwertbescheids,
- Aktueller Grundbuchauszug,
- Auskunft der Baurechtsbehörde Ihrer Gemeinde über das Bauplanungsrecht (z.B. Bebauungsplan),
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis.
Bei Bedarf oder bei unvollständig vorliegenden Unterlagen können wir die Beschaffung der notwendigen Dokumente übernehmen. Hierfür fallen zusätzliche Kosten an.
Falls die Voruntersuchung positiv ausfällt und der tatsächliche Wert Ihres Grundstücks um mehr als 30 % vom zuvor ermittelten Grundsteuerwert des Finanzamts abweicht, bieten wir Ihnen im zweiten Schritt die Erstellung eines qualifizierten Gutachtens gem. § 38 Abs. 4 LGrStG an.
Hierfür sind ggf. folgende weitere Schritte nötig:
- Ortstermin mit Besichtigung,
- Einholung einer Altlastenauskunft,
- Aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster
- Dokumente über sonstige Rechte und Belastungen, Eintragungsbewilligungen, Urkunden, Verträge.
Zu beachten ist, dass das erstellte Sachverständigengutachten für die Finanzverwaltung nicht bindend ist. Es unterliegt deren Beweiswürdigung. Eine Gewährleistung für die Anerkennung kann nicht übernommen werden.
Für die Erstellung des Gutachtens erhalten Sie ein individuelles Angebot. Die Kosten der Voruntersuchung werden selbstverständlich angerechnet.