Verkehrswertgutachten i. S. d. § 194 BauGB

Wir ermitteln den Verkehrswert (Marktwert) gemäß § 194 BauGB. Damit erhalten Sie von uns den objektiven Wert des bebauten oder unbebauten Grundstücks, welcher im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn eine ausführliche, dokumentierte, begründete und transparente Ermittlung des Marktwerts der Immobilie erforderlich wird. Das Verkehrswertgutachten nutzt zu dieser Ermittlung verschiedene Verfahren (Ertragswert-, Vergleichswert- und Sachwertverfahren), die sich aus der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ergeben. Je nach Objektart und Datenlage können die Ermittlungsverfahren einzeln oder in Kombination zum Einsatz kommen.

Ein solches Gutachten wird für folgende Zwecke benötigt:

  • An- und Verkaufsabsichten
  • Erbregelungen
  • Aufhebungen von Gemeinschaften (Ehen, Gesellschaften, Eigentümergemeinschaften)
  • Vermögensaufteilungen und -übertragungen
  • Zwangsvollstreckungen oder Teilungsversteigerungen
  • Verkehrswertermittlung im steuerlichen Kontext
  • Bilanzierungszweck bzw. Entnahme Betriebsvermögen

Die Ermittlung ist sowohl zum aktuellen Datum als auch zu Stichtagen in der Vergangenheit möglich.