Verkehrswertgutachten
Der Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie ist der Preis, welcher zu einem bestimmten Zeitpunkt auf dem Grundstücksmarkt für das Objekt zu erzielen wäre und ist im § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) definiert. Bei einem Verkauf oder Erwerb einer Immobilie, bei Erbauseinandersetzungen oder Scheidungsangelegenheiten spielt dieser Wert eine maßgebliche Rolle.
Grundsteuer
Ab 01.01.2025 wird die Grundsteuer in Baden- Württemberg nach dem neuen Landesgrundsteuergesetz erhoben. Es ermöglicht durch eine Öffnungsklausel den Nachweis durch ein qualifiziertes Gutachten, dass der „tatsächliche Wert des Grund und Bodens“ Ihres Grundstücks um mehr als 30% von dem durch das Finanzamt ermittelten Grundsteuerwert abweicht.
Weitere Beratungsleistungen
Gerne unterstützen wir Sie auch in anderen Bereichen der Immobilienwirtschaft, unter anderem bei:
An- oder Verkaufsberatung
Flächenermittlungen
Wirtschaftlichkeitsanalysen
Immobilienpotentialanalysen
Zweitmeinung und Gutachtenprüfung
Rechte und
Belastungen
Rechte und Belastungen sind fest mit dem Grundstück verbunden und können je nach Art und Ausgestaltung die Nutzungsmöglichkeiten oder die Marktgängigkeit einer Immobilie stark einschränken. Diese Belastungen können in Abteilung II des Grundbuchs verzeichnet sein, so wie beispielsweise Grunddienstbarkeiten, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, Reallasten oder Vorkaufsrechte. Das umfangreichste Recht ist das Erbbaurecht, ein „grundstücksgleiches Recht“. Andere potentiell wertbeeinflussende Belastungen werden im Denkmalregister, im Baulastenverzeichnis oder im Altlastenkataster geführt.
Wenn Sie die Löschung eines Rechts anstreben, ein Recht neu begründen wollen oder den Geldwert eines Wohnrechts oder Nießbrauchrechts aus eigenem Interesse bewerten lassen möchten finden Sie in unserem Sachverständigenbüro kompetente Beratung und Unterstützung.
Leistungen für
Gutachterausschüsse
Die personal- und wissensintensiven Arbeitsschritte zur statistischen Ableitung der für die Wertermittlung relevanten Daten gemäß §§ 18 – 23 ImmoWertV werden von uns fachlich und methodisch begleitet. Hierzu zählen bspw. Umrechnungskoeffizienten, Indexreihen oder Vergleichsfaktoren. Wir leisten Unterstützung bei der Auswertung der Kaufpreissammlung und arbeiten dem Gutachterausschuss bei der Ermittlung der Daten für die Wertermittlung zu.